Medizinische Behandlungspflege in Krefeld
Einige Leistungen in der häuslichen Pflege setzen spezielles medizinisches Fachwissen voraus und dürfen daher ausschließlich von qualifiziertem Fachpersonal, wie examinierten Pflegekräften, erbracht werden. Diese Maßnahmen werden unter dem Begriff „Behandlungspflege“ zusammengefasst.

Wem steht die medizinische Behandlungspflege zu?
Voraussetzung für die Behandlungspflege ist eine ärztliche Verordnung (Rezept). Sie kann verordnet werden, wenn Sie beispielsweise nach einem Unfall oder aufgrund der Verschlimmerung einer Erkrankung medizinisch betreut werden müssen. Ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich.
Die Behandlungspflege ist in der Regel zeitlich befristet - mit Ausnahme der sogenannten Sicherungspflege - und umfasst vor allem Maßnahmen, die nur vorübergehend notwendig sind. Ein typisches Beispiel ist die medizinische Unterstützung bei der Wundversorgung nach einer Operation. Ob die Behandlungspflege erforderlich ist, entscheidet der behandelnde Arzt, der dann die entsprechende Verordnung ausstellt.

Leistungen im Überblick
Die Behandlungspflege beinhaltet alle medizinischen Maßnahmen, die von einem Haus- oder Facharzt verordnet und von einer examinierten Pflegekraft durchgeführt werden. Dazu zählen beispielsweise:
- Verabreichen von Medikamenten
- Wundversorgung und Wechsel des Verbandsmaterials
- Blutzuckerkontrolle
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Katheterwechsel
- Injektionen, zum Beispiel Insulinspritzen
- Und vieles mehr
Wir gehen individuell auf Ihren Bedarf ein und passen unsere Leistungen an Sie an.

Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?
Sowohl die Behandlungs- als auch die Grundpflege sind feste Bestandteile der ambulanten und stationären Krankenpflege, unterscheiden sich jedoch deutlich in ihren Aufgabenbereichen. Während die Grundpflege bei regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens unterstützt, umfasst die Behandlungspflege medizinisch-therapeutische Maßnahmen. Dazu zählen beispielsweise die Wundversorgung, das Messen von Blutdruck oder Blutzucker, die Verabreichung von Medikamenten sowie der Wechsel von Verbänden.
Diese Leistungen dürfen in der Regel nur von qualifiziertem Fachpersonal, wie examinierten Pflegekräften, durchgeführt werden.
Sollten Ihre Pflegebedürfnisse darüber hinausgehen, ist die Grundpflege die passende Ergänzung. Wir beraten Sie gerne für Ihre individuellen Bedürfnisse.
